Ausfallschutz

Damit Inhaber/innen finanziell abgefedert sind

So übersteht Ihre Apotheke Erkrankungen auf der Führungsebene

Wenn Apotheker oder Apothekerinnen aus gesundheitlichen Gründen eine Auszeit nehmen müssen, dann führt das zu einer mehrfachen Belastung. Denn zum einen muss ein Ersatz für die Leitung der Apotheke organisiert werden, was insbesondere bei kleineren Betrieben nicht immer einfach ist. Zum anderen bedeuten schwerere Erkrankungen oder Unfälle auch finanzielle Belastungen. Und selbstverständlich gilt es, wieder auf die Beine zu kommen. Um die privaten Kosten einer Erkrankung oder eines Unfalls abzufedern, ist eine Krankentagegeldversicherung eine gute Lösung. Für betriebliche Ausgaben gibt es die Apothekerausfallversicherung, die mitunter auch als Vertreterkosten-Versicherung bezeichnet wird.

Sie wissen nicht, ob Sie im Falle einer Erkrankung oder eines Unfalls ausreichend abgesichert sind? Wir prüfen das gern für Sie: verlässlich und ohne Verpflichtungen.
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„Krank werden immer nur die anderen.“ Nach diesem Motto leben und arbeiten viele Inhaber und Inhaberinnen von Apotheken – nicht selten notgedrungen, weil es niemanden gibt, der sie ersetzen könnte. Gerade viele kleinere Apotheken können Ausfälle der Leitung nicht kompensieren und müssen schließen, bis der Inhaber oder die Inhaberin wieder fit ist. Um das zu verhindern, zwingen sich Apotheker/innen oft auch dann noch zur Arbeit, wenn es eigentlich schon gar nicht mehr geht. Doch mit angeschlagener Gesundheit arbeiten, ist keine Lösung. Deshalb empfiehlt es sich, dem Fall der Fälle vorzubeugen – beispielsweise mit einer Krankentagegeldversicherung für die privaten Kosten und einer Apothekerausfallversicherung für gewerbliche Kosten.

Muss die Apotheke schließen, geht es an die Substanz

Steht kein Ersatz für die Apothekenleitung zur Verfügung, muss die Offizin schließen und die Einnahmen der Inhaber/innen versiegen. Selbst bei Mehrbesitz reduzieren sich Erträge spürbar, wenn eine Apotheke geschlossen werden muss. Das führt zu einer doppelten finanziellen Belastung der Inhaber/innen: Denn trotz gesunkener oder sogar ausfallender Einnahmen müssen ja laufende Kosten (z. B. Miete, Gehälter, Leasing-Raten etc.) weiterhin getragen werden. Zudem sind oft noch Aufwendungen für die eigene Gesundung nötig. Und je länger der Ausfall von Apothekern/innen dauert, desto größer wird die finanzielle Lücke. In besonders gravierenden Fällen sind solche Ausfälle nicht verkraftbar und Apotheken müssen für immer schließen.

Übrigens: Wenn ein Ersatz für Apotheker/innen vorhanden ist, steigen die Ausgaben. Denn entweder leisten angestellte Approbierte Mehrarbeit, die honoriert wird, oder es muss eine externe Kraft zusätzlich finanziert werden. Eine Vertreterkosten-Versicherung ist da Gold wert.

Unsere Lösung für Apotheker/innen

Damit es bei Ihnen im Krankheitsfall zu keinen Finanzlücken kommt, bieten wir eine Absicherungslösung an, die sich an den Bedürfnissen von Apothekeninhabern/innen orientiert. Unsere Krankentagegeld- und Apothekerausfallversicherung bietet Ihnen u.a. folgende Vorteile:

 

  • Sofortiger Versicherungsschutz, ohne Wartezeit,
  • Annahmegarantie (Kontrahierungszwang) der Versicherung,
  • Flexibler Leistungsbeginn (ab dem 4. Tag der 100%igen Arbeitsunfähigkeit),
  • Versicherer verzichtet auf Kündigungsrecht,
  • Regelmäßige einkommensabhängige Leistungsanpassung (ohne Gesundheitsprüfung),
  • Leistungen werden auch für Sonn- und Feiertage steuerfrei ausgezahlt,
  • Weiterlaufende Kosten (etwa Miete für Apotheken, Finanzierung, Gehälter) können mitversichert werden,
  • Fortführungsmöglichkeit des Krankentagegeldtarifs über das 70. Lebensjahr hinaus bis zum 75. Lebensjahr,
  • Keine (oft üblichen) Leistungseinschränkungen bei Arbeitsunfähigkeit wegen Schwangerschaft, Entbindung, Schwangerschaftsabbruch, Fehlgeburt,
  • Beitragsrückerstattungen sind möglich.

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