Medizinkühlschrank 

Zertifizierte Medikamentenkühlschränke in der Apotheke

Mehr Sicherheit mit DIN-zertifizierten Geräten

 Eine zentrale Aufgabe von Apothekerinnen und Apothekern ist die Sicherung der Qualität von Arzneimitteln. Dazu gehört auch eine adäquate Lagerung medizinischer Präparate. So müssen temperatursensible Waren bekanntermaßen in Kühlschränken gelagert werden. Doch nicht jedes Kühlgerät ist dazu gleichermaßen geeignet. Was Apotheker und Apothekerinnen beachten sollten.

Der Inhalt von Apothekenkühlschränken ist aus unserer Erfahrung oft gar nicht oder nur sehr unzulänglich versichert. Konkret gilt der Versicherungsschutz, wenn er denn vorhanden ist, meist nur bei einem Ausfall des öffentlichen Netzes und die Werte des Kühlgeräteinhalts werden auf 1.000 bis 5.000 Euro taxiert. Apotheker/innen, die einmal den Wert ihrer kühlpflichtigen Medikamente und Impfstoffe überschlagen, kommen mit Sicherheit zu dem Ergebnis, dass selbst 5.000 Euro nicht ausreichen, um den gesamten Inhalt des Kühlschranks zu ersetzen. Unsere Erfahrung sagt uns, dass ein Warenwert von 20.000 Euro und mehr keine Seltenheit ist. Das bedeutet, dass bei einem versicherten Schadensfall mit inadäquater Absicherung nur ein kleiner Teil des Schadens von der Versicherung ausgeglichen wird. Darüber hinaus werden viele Kühlschäden an pharmazeutischen Waren üblicherweise grundsätzlich nicht erstattet. Denn eine Absicherung von Temperaturbandbreiten wie z. B. die 2-bis-8-Grad-Toleranz bei vielen Impfstoffen ist den meisten Gewerbeversicherungen unbekannt. Von einer Versicherung erwarten aber Apotheker/innen eigentlich mehr. Diesen berechtigten Erwartungen können nur apothekenspezifische Versicherungen entsprechen.

Sie suchen eine Versicherung für Ihren Medikamentenkühlschrank und dessen Inhalt, die wirklich apothekengerecht ist? Beispielsweise eine Kühlgutversicherung für Medikamentenkühlschränke (DIN 58345 oder DIN 13277) bis zu 75.000 Euro?

Wir helfen Ihnen gerne.

Tatsächlich gibt es Möglichkeiten, einen Arzneimittelkühlschrank samt Inhalt umfassend und apothekengerecht zu versichern. Die besten Angebote gibt es für Medikamentenkühlschränke mit einer Zertifizierung nach DIN 58345 oder DIN 13277. Etliche Versicherer „belohnen“ gewissermaßen die Nutzung eines hochwertigen Kühlgeräts mit einem großzügigeren Versicherungsumfang. Aus diesem Grund lohnt sich der Kauf eines Kühlgeräts, das DIN 58345 bzw. 13277 entspricht, gleich doppelt: Diese Geräte schützen besser vor Schäden des Kühlguts und sind zudem noch umfassender zu versichern.

Besseres Kühlgerät, größerer Versicherungsschutz

Was heißt das konkret? Zum einen werden deutlich höhere Versicherungssummen – mindestens bis zu 75.000 Euro – angeboten. Zum anderen ist der Versicherungsumfang größer, so dass deutlich mehr Schadensursachen als nur der Ausfall des öffentlichen Stromnetzes den Versicherungsfall auslösen. Da sich die Versicherungskonzepte je nach Anbieter zum Teil sehr stark unterscheiden, lohnt sich hier ein genauer Vergleich.

Doch rentiert sich der Kauf eines teuren Kühlgeräts wirklich? Diese Frage stellen sich verständlicherweise viele Apotheker/innen. Wir als ApoHelfer können die Anschaffung solcher Geräte nur empfehlen. Denn aus unserer Erfahrung wissen wir, dass Störungen der Kühlkette zu den vergleichsweise oft auftretenden Großschäden in Apotheken gehören. Dieses technische Risiko wird durch DIN-zertifizierte Kühlgeräte deutlich gesenkt.

Aus den oben genannten Gründen empfehlen wir deshalb jeder Apotheke die Anschaffung von Kühlgeräten gemäß DIN 58345 oder 13277. Die Norm definiert Leistungsmerkmale für Arzneimittelkühlschränke mit einer Betriebstemperatur von 2 °C bis 8 °C, wie sie das Deutsche Institut für Normung (DIN) vorsieht.
Ein Kühlschrank nach DIN 58345 zeichnet sich vor allem durch folgende Merkmale aus:

  • verschließbare Tür,
  • Betriebstemperaturen zwischen +2°C und +8°C,
  • akustische und optische Warnung bei Stromausfall oder Temperaturabweichung,
  • Sicherungen vor Minustemperaturen,
  • Dokumentation der Betriebstemperatur und
  • einen potentialfreien Kontakt für Fernwarnungen.

Übrigens: Kühlschränke, die die Norm DIN 58345 oder 13277 erfüllen, werden mit einem Gütesiegel gekennzeichnet. Daran erkennt man sofort, ob ein Medikamentenkühlschrank den oben genannten Leistungsmerkmalen entspricht oder nicht. Anders sieht es bei nachgerüsteten Geräten aus: Hier fehlt das Siegel des Öfteren. Es empfiehlt sich in solchen Fällen, vom Hersteller oder Nachrüster ein entsprechendes Siegel einzuholen.

Versicherungen müssen vor dem Restrisiko schützen

Mit zertifizierten DIN-Kühlgeräten wird die Gefahr einer Beschädigung des Kühlguts minimiert. Doch eine 100%ige Sicherheit gibt es nicht. Deshalb sollte darüber hinaus eine bedarfsgerechte Versicherung abgeschlossen werden, die im Schadensfall auch kostspielige Präparate, die nicht mehr genutzt werden dürfen, komplett ersetzt. Deshalb sollte Ihre Kühlgutversicherung mindestens Folgendes leisten.

Grundsätzlich:

  • Absicherung aller kühlpflichtiger Medikamente und Impfstoffe,
  • Versicherungswert sollte der Einkaufspreis sein.

Versicherungsumfang:

  • Feuer (auch Schäden durch Rauch, Schwel- oder Glimmvorgänge), Blitzschläge, Explosionen,
  • Schäden durch Einbrecher, Diebe und Räuber,
  • Wasserschäden,
  • Schäden durch Tiere (z. B. Ratten, Mäuse),
  • Schäden durch Kältemedien (z. B. Ammoniak),
  • Temperaturschwankungen aufgrund von technischen Defekten oder Bedienungsfehlern,
  • Schäden durch Luftfeuchtigkeit,
  • Stromausfall im öffentlichen Netz oder innerhalb der Apotheke (z. B. defekte Sicherung) sowie
  • technisches Versagen des Kühlschranks.

Weitere Informationen zu einem bedarfsgerechten Versicherungsschutz für Apotheken finden Sie hier.

So prüfen Sie Ihre Kühlgutabsicherung

Sie möchten sich einen ersten Eindruck verschaffen, ob Ihre Kühlgutversicherung bedarfsgerecht ausgestaltet ist? Für einen Überblick können die folgenden drei Gesichtspunkte dienen. 

Versicherungssumme:
Welche Werte lagern in Ihrem Medikamentenkühlschrank?
Ist die Versicherungssumme ausreichend?

Klauseln:
Welche Schadensursachen sind versichert und welche nicht? Was ist mit Transporten?

Kühlkette:
Existiert ein Passus, der Schutz bietet bei Verderb durch Unterbrechung der Kühlkette sowie bei Verlassen des Temperaturkorridors?

Kontaktieren Sie uns gern

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